2013, Number 3
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Gac Med Mex 2013; 149 (3)
Eugenics and euthanasia: the life unworthy of life 366
Gutiérrez-González LH
Language: Spanish
References: 72
Page: 366-376
PDF size: 109.63 Kb.
ABSTRACT
During the first half of the twentieth century, due to economic shortages caused by World War I, many societies were founded to promote both eugenics and euthanasia. In this paper, I analyze the ideological conditions that influenced the medical thought of the time and the historical circumstances that allowed the diffusion of both streams. Specifically, I study how legal positivism defended by Binding and Hoche contributed to the formation of the concept of “life unworthy of life” and therefore to the implementation of measures for both the control of reproduction and the killing of the mentally ill.
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Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 1: “lebhaftestem Verantwortungsgefühl und tiefer Menschenliebe”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 5: “(…) soll die unverbotene Lebensvernichtung, wie nach heutigen Rechte – vom Notstand abgesehen –, auf die Selbstötung des Menschen beschränkt bleiben, oder soll sie eine gesetzliche Erweiterung erfahren und in welchem Umfange?”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 13: “Es bleibt eben dem Rechte nichts übrig, als den lebenden Menschen als Souverän über sein Dasein und die Art desselben zu betrachten”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 15: “…in der Verlust einer ganzen Anzahl noch durchaus lebenskräftiger Leben, deren Träger nur zu bequem oder zu feig sind, ihren durchaus tragbare Lebenslast weiter zu schleppen”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 16: “keiner besonderen Freigabe bedarf die reine Bewirkung der Euthanasie in richtiger Begrenzung”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 17: “dem innerlich Kranken oder dem Verwundeten steht der Tod von der Krankheit oder der Wunde, die ihn quält, sicher und zwar alsbald bevor, so dass der Zeitunterschied zwischen dem infolge der Krankheit vorauszusehenden und dem durch das untergeschobene Mittel verursachten Tode nicht in Betracht fällt. Von einer spürbaren Verringerung der Lebenszeit der Verstorbenen kann dann überhaupt nicht oder höchstens nur von einem beschränkten Pedanten gesprochen werden”. [Subrayado en el original].
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 17: “Wer also einem Paralytiker am Anfang von dessen vielleicht auf die Dauer von Jahren zu berechenden Krankheit auf dessen Bitte oder vielleicht sogar ohne diese die tödliche Morphiumspritzung macht – bei dem kann von reiner Bewirkung der Euthanasie keine Rede sein. Hier ist eine starke, auch für das Recht ins Gewicht fallende Lebensverkürzung vorgenommen worden, die ohne rechtliche Freigabe unzulässig ist”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., 17: “In demselben Augenblick aber wird klar: die sichere Ursache qualvollen Todes war definitiv gesetzt, der baldige Tod stand in sichere Aussicht. An dieser toddrohenden Lage wird nichts geändert, als die Vertauschung dieser vorhandenen Todesursache durch eine andere von der gleichen Wirkung, welche die Schmerzlosigkeit vor ihr voraus hat. Das ist keine “Tötungshandlung im Rechtssinne”, sondern nur eine Abwandelung der schon unwiderruflich gesetzten Todesursache, deren Vernichtung nicht mehr gelingen kann: es ist in Wahrheit eine reine Heilhandlung. ‘Die Beseitigung der Qual ist auch Heilwerk’”.
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Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 26:“Gibt es Menschenleben, die so stark die Eigenschaft des Rechtsgutes eingebüßt haben, dass ihre Fortdauer für die Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren hat?”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 26: “nicht nur absolut wertlose, sondern negativ zu wertende Existenz”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 26: “der Wert des Lebens kann aber nicht bloß Null, sondern auch negativ werden”.
Binding K, Hoche A, Op. cit., p. 26: “das wertvollste, vom stärksten Lebenswillen und der größten Lebenskraft erfüllte Leben”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 26.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 30: “(…) haben weder den Willen zu leben, noch zu sterben. So gibt es ihrerseits keine beachtliche Einwilligung in die Tötung, andererseits stößt diese auf keinen Lebenswillen, der gebrochen werden müßte. Ihr Leben ist absolut zwecklos, aber sie empfinden es nicht als unerträglich. Für ihre Angehörigen wie für die Gesellschaft bilden sie eine furchtbar schwere Belastung. Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke (…) Da sie großer Pflege bedürfen, geben sie Anlaß, dass ein Menschenberuf entsteht, der darin aufgeht, absolut lebensunwertes Leben für Jahre und Jahrzehnte zu fristen”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 30: “in Zeiten höherer Sittlichkeit (…) würde man diese armen Menschen wohl amtlich von sich selbst erlösen”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 52: “unsere deutsche Aufgabe”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 52: “Ballastexistenzen”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 40: “übertriebener Kaufpreis für die Erlösung”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 26: “entspringt sie nur dem tiefsten Mitleiden”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 44.
Binding K, Hoche A, 1920, 47: “Von dem Augenblick an, in dem Z. B. die Tötung Unheilbarer oder die Beseitigung geistig Toter nicht nur als nicht strafbar, sondern als ein für die allgemeine Wohlfahrt wünschenswertes Ziel erkannt und allgemein anerkannt wäre, würden in der ärztlichen Sittenlehre jedenfalls keine ausschließenden Gegengründe sein”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 52: “Der Erfüllung dieser Aufgabe steht das moderne Bestreben entgegen, möglichst auch die Schwächlinge aller Sorten zu erhalten, allen, auch den zwar nicht geistig toten, aber doch ihrer Organisation nach minderwertigen Elementen Pflege und Schutz angedeihen zu lassen – Bemühungen, die dadurch ihre besondere Tragweite erhalten, dass es bisher nicht möglich gewesen, auch nicht im Ernste versucht worden ist, diese Defektmenschen von der Fortpflanzung auszuschließen”.
Weingart P, et al. Op. cit.
Weingart P, et al. Op. cit.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 51, 52, 53, 58: “leere Menschenhülsen”, “Ballastexistenzen”, “Defektmenschen”, “völlig wertlosen Toten”, “Fremdkörpercharakter… im Gefüge der menschlichen Gesellschaft”, “wertlosen Existenz”.
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Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 50: “In wirtschaftlicher Beziehung würden also diese Vollidioten, ebenso wie sie auch am ehesten alle Voraussetzungen des vollständigen geistiges Todes erfüllen, gleichzeitig diejenigen sein, deren Existenz am schwersten auf der Allgemeinheit lastet (subrayado en el original)”.
Binding K, Hoche A. Op. cit., p. 51: “(…) der durchschnittliche Aufwand pro Kopf und Jahr für die Pflege der Idioten bisher 1300 M. betrug. Wenn wir die Zahl der in Deutschland zurzeit gleichzeitig vorhandenen, in Anhaltspflege befindlichen Idioten zusammenrechnen, so kommen wir schätzungsweise etwa auf eine Gesamtzahl von 20-30000. Nehmen wir für den Einzelfall eine durchschnittliche Lebenserwartung von 50 Jahre an, so ist leicht zu ermessen, welches ungeheure Kapital in Form von Nahrungsmitteln, Kleidung und Heizung, dem Nationalvermögen für einen unproduktiven Zweck entzogen wird”.
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